Aktuelle Entscheidungen im Familienrecht
 
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OLG Frankfurt: Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeiurlaub mit Kind im Sommer 2016
 
 Leitsätze:
 
  1. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit  dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den  gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der  Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB.
 
 2.  Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei  für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen  Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach §  1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen. 
 
 Quelle: OLG Frankfurt a.M. 21.7.2016, 5 UF 206/16
 
 http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7611454
 
  Auch unter: https://plus.google.com/113371433184713302182
 
 
 
BGH: Ehegattenunterhalt wegen Zahlung von Kindesunterhalt
Leitsatz: Ein Anspruch auf (Aufstockungs-)Unterhalt kann dadurch entstehen, dass der den Kindern barunterhaltspflichtige Ehegatte durch die Zahlung des Kindesunterhaltes unter das Einkommen des die Kinder betreuenden Ehegatten absinkt und dadurch eine durch Ehegattenunterhalt auszugleichender Einkommensdifferenz entsteht. Der beim kinderbetreuenden Ehegatten entstehende Nachteil ist im Rahmen der Bemessung seiner Erwerbsobliegenheit und durch die (teilweise) Nichtberücksichtigung überobligatorisch erzielten Einkommensrechnung zu tragen.
 
Quelle: BGH, Beschluß vom 11.11.2015, Az.: XII ZB 7/15
 
BVerfG: Kein Anspruch auf Klärung der Abstammung gegenüber mutmaßlichem leiblichen Vater
 
Leitsatz: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht  (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber  nicht dazu, neben dem Vaterschafts-feststellungsverfahren nach § 1600d  BGB auch ein Verfahren zur isolierten, sogenannten rechtsfolgenlosen,  Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht  rechtlichen Vater bereitzustellen. 
Quelle: BVerG, Urteil vom 19.04.2016, Az.: 1 BvR 3309/13
 
 
OLG Hamm: Vater ohne Sorge und Umgang hat Anspruch auf Auskunft über Kindesentwicklung 
 
Leitsatz: Die Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts geführt haben, genügen  für sich allein nicht zur Rechtfertigung der Ablehnung eines  Auskunftsanspruchs nach § 1686 S. BGB. Eine Ablehnung kommt jedoch in  Betracht, sofern sich aus objektiven Umständen ergibt, dass der  auskunftsberechtigte Elternteil mit den über das Kind erbetenen  Auskünften missbräuchliche Ziele verfolgt.
 
Quelle: OLG Hamm, Beschluß vom 25.11.2015, Az.: 2 WF 191/15
 
 
OLG Hamm: Keine Unbilligkeit des Versorgungsausgleiches trotz atypischer Rollenverteilung
 
Leitsätze:
 
1. Die Eheleute können die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im Rahmen  zulässiger Grenzen frei vereinbaren, so dass auch atypische  Rollenverteilungen nicht zur Anwendung von § 27 VersAusglG führen.
2. Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes, wenn im Fall des § 18 Abs. 1, 3 VersAusglG ein Ausgleich wegen Geringfüigigkeit der Differenz der Ausgleichswerte trotz geringer Verwaltungskosten unterbleibt
 
Quelle: OLG Hamm, Beschluß vom 01.02.2016, Az.: 4 UF 136/15
 
BGH: Berücksichtigung Betreuungsunterhalt an nichtverheiratete Mutter beim Elternunterhalt 
 
Leitsätze:
 
1. Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von  Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich  geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB als gemäß § 1609 Nr. 2  BGB vorrangige sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB von  dessen Einkommen abzuziehen. Auf einen Familienselbstbehalt kann sich  der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende  Unterhaltspflichtige nicht berufen.
2. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fortdauernden Einvernehmen mit dem anderen persönlich betreut und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätig-keit gehindert ist. Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemein-schaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint.
 
Quelle: BGH, Beschluß vom 09.03.2016, Az.: XII ZB 693/14
 
 
BGH: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell
 
Da der Antragsteller die gemeinsamen Kinder hälftig betreue und auch Baraufwendungen durch die Unterhaltung der Kinder jedenfalls im Hinblick auf Wohn- und Verpflegungskosten habe, stehe ihm intern die Hälfte des Kindergelds zu, welches entgegen § 1612 b BGB allein der Antragsgegnerin zugeflossen sei. Als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Antragstellers auf hälftigen Ausgleich des von der Antragsgegnerin bereits empfangenen und künftig zu beziehenden Kindergelds komme ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch in Betracht, mit dem nicht nur erbrachte Unterhaltsleistungen, sondern auch vorweggenommene staatliche Sozialleistungen ausgeglichen werden könnten. 
Quelle: BGH, Beschluß vom 20.04.2016, Az.: XII ZB 45/15